Das Bündnis „Schulfrei für die Bundeswehr – Lernen für den Frieden“, ein Zusammenschluss von Friedensorganisationen, kirchlichen Gruppen, Gewerkschaften und Einzelpersonen in Baden-Württemberg, hat Klage gegen die Deutsche Bahn AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Richard Lutz, beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht. Friedrich Gehring, Pfarrer im Ruhestand, der die Klage für das Bündnis verantwortet, beantragt festzustellen „dass die Weigerung der Deutsche Bahn AG Plakate des Bündnisses auf ihren Werbeflächen zu dulden, rechtswidrig war, und die Deutsche Bahn AG das Bündnis künftig bei Plakatierungen nicht mehr benachteiligen darf.“
Das Bündnis setzt sich seit vielen Jahren für Friedensbildung an Schulen in Baden-Württemberg ein und kritisiert dabei zugleich die Praxis der Bundeswehr, Jugendoffiziere und Karriereberater*innen an Schulen zu entsenden und mehrere Millionen Euro für irreführende Werbung im öffentlichen Raum sowie in sozialen Medien auszugeben. Dazu gehört u.a. die Rekrutierung bei meist minderjährigen Schüler*innen.
Das Bündnis wollte diese umstrittene Praxis mit der Forderung nach einer Stärkung der Friedensbildung anlässlich des Landtagswahlkampfes im März 2021 mit zwei Plakatmotiven (s.u.) auf 97 Flächen in Bussen, S- und U-Bahnen sowie an Bahnhöfen in Baden-Württemberg öffentlich thematisieren. Die Bahnführung verweigerte dies mit der Begründung, die Plakate seien „politisch wertend“ und deshalb aufgrund der Neutralitätsverpflichtung der DB AG nicht auf deren Werbeflächen zu dulden. Das Bündnis entgegnete, angesichts der massiven Bundeswehrwerbung an Bahnhöfen bedeute Neutralität in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gerade auch andere Werbung zuzulassen.
Im Antwortschreiben behauptete die Bahnführung als Ersatzbegründung für ihre Weigerung, die Plakate enthielten diskriminierende Äußerungen. Das Bündnis forderte daraufhin Belege für diese Behauptung aus den Plakaten und erhielt die Antwort: „Es tut uns leid, dass Sie aus unserer Argumentation den Vorwurf der Diskriminierung ableiten“. Dies war nicht beabsichtigt“. Das Bündnis beruft sich nun in seiner Feststellungsklage auf die Grundrechte aus Art 3 GG (Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauungen) und Art 5 GG (Meinungsfreiheit), an die das Unternehmen Deutsche Bahn auch als AG gebunden ist, da es sich vollständig im Besitz des Staates befindet.
Zur Bundestagswahl hat das Bündnis insgesamt fünf Litfassäulen mit dem Motiv „Bildung ist die beste Verteidigung. Meine Wahl: Frieden“ in Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg und Stuttgart bekleben lassen, die noch bis Anfang Oktober zu sehen sind.