Sehr geehrte/r…
Sie wollen sich bei der Wahl im März 2021 in den Landtag von Baden-Württemberg wählen lassen. Wir freuen uns, wenn Sie uns folgende Fragen im Kontext des Artikel 12 der Landesverfassung beantworten: „Die Jugend ist zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe… zu erziehen“!
In Baden-Württemberg wurde die Servicestelle Friedensbildung etabliert, die in den fünf Jahren des Bestehens zu einem bundesweiten Leuchtturmprojekt wurde. Ergänzend dazu ist die Verankerung der Querschnittsaufgabe Friedensbildung insbesondere im Bereich der Lehrer*innenausbildung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes mittels einer ordentlichen Professur für Friedensbildung bzw. Friedenspädagogik als erste ihrer Art in Deutschland anzustreben.
Frage 1: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mittel für die Servicestelle Friedensbildung in der nächsten Legislaturperiode deutlich ausgebaut werden?
Frage 2: Stimmen Sie mit uns überein, dass eine Professur auf den Weg bracht werden soll, die Weiterentwicklung und den Ausbau der Friedensbildung in Theorie und Praxis begleitet und fördert?
Militärische Werbung bei Minderjährigen widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und verträgt sich nicht mit Art. 12 der Landesverfassung. Der UN-Ausschuss fordert für die Rechte des Kindes von Deutschland ein Verbot jeder Art von Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen (Januar 2014). Die Kinderkommission des Bundestages hat sich dieser Forderung angeschlossen.
Frage 3: Werden Sie sich im Landtag für den Stopp jeglicher militärischer Werbung bei Minderjährigen unter 18 Jahren einsetzen?
Der Bundeswehr wird durch das Kultusministerium in einer Kooperationsvereinbarung vom 14. August 2014 ein bevorzugter Zugang zu Schulen, Lehreraus- und Lehrerfortbildung eingeräumt. Besonders problematisch ist es, dass die Jugendoffiziere „über die zur Friedenssicherung möglichen Instrumente der Politik“ in der Schule informieren und insbesondere Kenntnisse „zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ vermitteln sollen. Die Vermittlung dieser Kenntnisse sollte allein die Aufgabe der Lehrkräfte sein. Der Bundeswehr sollte kein privilegierter Zugang zu Schulen, Lehreraus- und Lehrerfortbildung eingeräumt werden.
Frage 4: Teilen Sie diese Meinung?
Frage 5: Werden Sie sich für die Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr einsetzen?
In einigen Regionen von Baden-Württemberg, z.B. am Bodensee, gibt es mehr oder weniger intensive Kooperationen zwischen Schulen und Rüstungsbetrieben. Mit dem Problem, den Blick zu verstellen, dass der Wohlstand der Region auf todbringenden Waffen beruht.
Frage 6: Teilen Sie mit uns die Kritik an Kooperationen von Schulen und Rüstungsbetrieben?