Mit einem Vergleich endete das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wegen Fotos von Kindern an Kriegswaffen, die beim letzten „Tag der Bundeswehr“ für einen Skandal sorgten. Nachdem eine betroffene Familie die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder verletzt sah, einigten sich beide Seiten. Die DFG-VK wird von Schadenersatzansprüchen und Verfahrenskosten der Gegenseite freigestellt. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, die zunächst verpixelten und im August von der Internetseite gelöschten Fotos nicht mehr zu veröffentlichen. Die DFG-VK wird weiterhin Vorfälle wie Kinder an Bundeswehr-Waffen und die Rekrutierung Minderjähriger unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte dokumentieren. Gemeinsam mit Kinderrechtsorganisationen appellieren wir in einer aktuellen Kampagne an Ministerin von der Leyen, die Rekrutierungspraxis endlich zu ändern.
Vergleich im Gerichtsprozess wegen Fotos von Kindern an Kriegswaffen vor dem Landgericht Stuttgart
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