Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr. Dies geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes.
Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden. Werdet aktiv http://www.idk-berlin.de/…/keine-daten-jugendlicher-fürs-m…/ und bestellt den Flyer der DFG-VK
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